Unsere

Hausordnung:


Ordnung ist das halbe Leben. Alle Schulpartner sind deshalb stets um einen regelmäßigen Austausch und um wertschätzende Kommunikation miteinander bemüht.

 

Rücksichtnahme und Achtsamkeit sind oberstes Gebot im gesamten Schulareal.

 


Schüler und Schülerinnen:

  • halten sich an die vereinbarten Klassenregeln.
  • nehmen an Schul- und Klassenveranstaltungen verlässlich teil.
  • sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
  • besuchen die Unverbindlichen Übungen und schulbezogenen Veranstaltungen, für die sie sich gemeldet haben, verpflichtend bis Schulschluss.
  • betreten das Schulhaus durch den Garderobeneingang ab 7:30 Uhr bis spätestens 7:45 Uhr.
  • ziehen in der Garderobe ihre Hausschuhe an.
  • halten in der Garderobe Ordnung und dürfen Kleidungsstücke und Schuhe anderer Schüler nicht verstecken. Hausschuhe werden nach dem Unterricht in das Sackerl gegeben.
  • bringen die benötigten Unterrichtsmittel und Materialien mit.
  • essen keine Süßigkeiten zur Jause.
  • sind für den Sport mit Turnbekleidung ausgestattet.
  • trennen ordnungsgemäß den Müll und verschmutzen weder das Schulhaus noch den Garten.
  • dürfen das Schulgebäude oder den Schulhof ohne Benachrichtigung der Aufsichtsperson nicht verlassen.
  • halten sich nur im Bereich des Schulgeländes auf, wo sie in Sichtweite zu der Aufsichtsperson stehen.
  • reinigen wenn nötig ihre Schuhe und Kleidung vor dem Betreten des Schulhauses.
  • verlassen das Klassenzimmer nach Unterrichtsschluss in aufgeräumtem Zustand.
  • schalten Handys beim Betreten des Schulgeländes ausnahmslos aus.
  • übergeben bei Zuwiderhandlung unverzüglich Handys und andere Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören (Gameboy, scharfe Gegenstände…), auf Verlangen der Aufsichtsperson (Rückgabe erfolgt an den Erziehungsberechtigten bzw. nach Unterrichtsschluss).
  • nehmen keine Scooter od. ähnliche Fahrzeuge mit in das Schulgebäude, sondern verwenden die dafür vorgesehenen Abstellplätze im Hof.
  • treten den Heimweg nach Unterrichtsende sofort an.

FreizeitpädagogInnen der GTS:

  • betreuen die GTS-Kinder in altersgemischten Gruppen.
  • führen regelmäßig sportliche und kreative Freizeitstunden durch.
  • gehen bestmöglich auf die Bedürfnisse der Kinder ein und ermöglichen den Kindern, ihren Nachmittag weitgehend selbst zu gestalten.

SchulassistenInnen:

  • unterstützen Kinder mit besonderen Bedürfnissen während des Unterrichtes beim Lernen und begleiten diese vor und nach dem Unterricht bis zum Schultransport und sorgen so für eine gelingende Übergabe.

Eltern:

  • sorgen dafür, dass ihr Kind pünktlich und regelmäßig in die Schule kommt.
  • statten ihr Kind mit den nötigen Unterrichtsmaterialien aus.
  • Versorgen ihr Kind mit gesunder Jause: Süßigkeiten und Zuckergetränke bleiben bitte zu Hause!
  • begleiten ihr Kind nur bis zum Schulhaustor.
  • schicken ihr Kind nur in gesundem Zustand in die Schule. Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben.
  • melden das Fernbleiben ihres Kindes rechtzeitig in der Direktion oder bei dem/der zuständigen LehrerIn.
  • halten bei längerem Fernbleiben mit der Schule Kontakt und bringen gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung.
  • melden übertragbare Krankheiten.
  • kontrollieren das Elternheft täglich, da es ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus ist und unterschreiben Mitteilungen.
  • geben geänderte Telefonnummern und Adressen rasch bekannt.
  • sind während der Unterrichtszeiten ihrer Kinder telefonisch erreichbar.
  • respektieren die pädagogischen Arbeitsbereiche der LehrerInnen und erkennen sie als deren Kompetenzen an, die sie mit pädagogischem Fachwissen und persönlichem Engagement bestmöglich erfüllen.
  • nehmen bei Unklarheiten direkten Kontakt zur betroffenen Person auf (KlassenlehrerInnen, Direktorin …).
  • beachten und respektieren die Unterrichts- und Arbeitszeiten der LehrerInnen und vermeiden Gespräche zwischen Tür und Angel. Bei Bedarf bitte Gesprächstermine vereinbaren!
  • ist es untersagt, vor, während und unmittelbar nach dem Unterricht den Schulhof mit dem Auto zu befahren, um die größtmögliche Sicherheit der Kinder zu gewährleisten (Ausnahmen nur mit Einfahrtsgenehmigung der Direktion).
  • sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Eigentum der Schule (z.B. Bücher aus der Schulbibliothek) oder von MitschülerInnen mutwillig beschädigt wird.

LehrerInnen und Direktion:

  • übernehmen die Aufsicht eine viertel Stunde vor und nach Unterrichtsbeginn, während der Unterrichtszeit und bei schulbezogenen Veranstaltungen.

  • stehen den Eltern für Gespräche nur nach Vereinbarung ausnahmslos vor oder nach dem Unterricht zur Verfügung.
  • organisieren regelmäßig wichtige schulische Veranstaltungen und sorgen für deren reibungslosen Ablauf.
  • geben Informationen und Termine im Elternheft rechtzeitig bekannt.
  • übernehmen für mitgebrachte Gegenstände wie Rodel, Skooter, Mobiltelefone… keine Haftung.
  • handeln bei Feueralarm folgendermaßen:
  • Alle sich im Schulhaus befindenden Personen verlassen ohne sich umzukleiden, geordnet und ohne Panik das Schulhaus entsprechend dem dafür vorgesehenem Fluchtweg.
  • begleiten SchülerInnen nach dem Unterricht von der Klasse in die GTS bzw. in die Garderobe und sorgen so für eine geordnete Übergabe.  
  • betreuen die GTS-Kinder laut Stundenplan am Nachmittag in der Lernzeit.